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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Chefarzt wegen unterlassener DRG-Codierung gekündigt!

    von RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 1. Dezember 2010 die Kündigung eines Chefarztes, der wiederholt die Kodierung von Operationen unterlassen hatte, für wirksam erachtet (Az: 2 Sa 56/10). |

    Der Fall

    Der betroffene Chirurg und Unfallchirurg war seit 1994 bei dem Krankenhaus tätig und seit 2003 als Chefarzt beschäftigt. Der Chefarztvertrag enthielt die in solchen Verträgen übliche Klausel, dass der Arzt insbesondere für eine richtige und vollständige Kodierung und Dokumentation der für die Eingruppierung in einem deutschen DRG-System erforderlichen Diagnosen und Prozeduren nach Maßgabe der jeweils gültigen Kodierrichtlinien verantwortlich ist.

     

    Im März 2009 wurden dem Chirurgen im Rahmen eines Personalgesprächs Probleme in der Mitarbeiterführung, der fachlichen Führung der unfallchirurgischen Abteilung sowie Patientenbeschwerden vorgehalten. Am 16. April 2009 wurde der Chirurg abgemahnt, weil er eine am 6. November 2008 durchgeführte Operation bis zum 10. Dezember 2008 nicht dokumentiert hatte. Die Eingabe der Daten sei daher erst anhand der Patientenakte durch das Medizincontrolling erfolgt. Am 24. April 2009 erhielt der Chirurg eine weitere Abmahnung, weil er bei einer Operation vom 28. Oktober 2008 keine ausreichende Dokumentation vorgenommen und dies auch nicht bis Ende November nachgeholt hatte. Zudem habe sich - so die Klinik - die von ihm zu dem betreffenden Fall verfasste Stellungnahme an den MDK als widersprüchlich erwiesen.