· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Wann droht dem Chefarzt die Kündigung? Ein Überblick über die wichtigsten Urteile
von RAin Rosemarie Sailer, Wienke & Becker Rechtsanwälte, Köln,www.kanzlei-wbk.de
| Die Interessen von Chefärzten und Klinkchefs sind naturgemäß unterschiedlich - Konflikte sind nicht immer zu vermeiden. Wird der Streit jedoch zu heftig, drohen ernste Folgen bis hin zur Entlassung des Chefarztes. Doch welche tatsächliche oder behauptete Verfehlung berechtigt die Klinikleitung überhaupt zur Kündigung? Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Gerichtsurteile - einige wurden in vorangegangenen Ausgaben des „Chefärzte Brief“ bereits ausführlich analysiert. |
Hintergrund: Die Kündigungsvoraussetzungen
Da auf den Chefarzt in der Regel das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, bedarf jede Kündigung einer sozialen Rechtfertigung. Diese kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen vorliegen. Für die besonders relevante verhaltensbedingte Kündigung ist dabei neben einem Kündigungsgrund - er kann in einer erheblichen Vertragsverletzung oder einem Verstoß gegen berechtigte Weisungen des Arbeitgebers liegen - regelmäßig auch eine vorangehende Abmahnung erforderlich.
Der Zweck der verhaltensbedingten Kündigung ist nicht die „Bestrafung“ für eine Verletzung vertraglicher Pflichten, vielmehr soll mit ihr der Gefahr weiterer erheblicher Pflichtverstöße begegnet werden. Dies erfordert eine negative Prognose, dass sich der Arbeitnehmer trotz Kündigungsandrohung auch künftig in gleicher oder ähnlicher Weise verhalten werde.
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