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Kommunale Kliniken atmen auf: Bundesgerichtshof sieht Zuschüsse als rechtmäßig an
| Die Kommunen dürfen ihre Krankenhäuser bezuschussen. Voraussetzungen sind eine Aufnahme in die Krankenhaus-Bedarfsplanung sowie vorab transparente Berechnungsregeln. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ( Urteil vom 24.3.2016, Az. I ZR 263/14 ). |
Klage des Privatklinikenverbands
Das Gericht wies eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) ab. Sie richtete sich gegen den Beschluss eines Kreistags, das Defizit seiner Kreiskliniken auszugleichen.
Nach Überzeugung des BDPK sind diese Unterstützungen Subventionen, die bei der EU-Kommission hätten angezeigt und genehmigt werden müssen. Ungenehmigte Zahlungen verstießen gegen europäisches Beihilferecht.
Defizitausgleich sichert Versorgung
Der BGH jedoch urteilte, der Ausgleich des Defizits durch den Landkreis sichere die Versorgungsleistungen der Kliniken. Zudem seien die unterstützten Krankenhäuser in den Bedarfsplan des Landes Baden-Württemberg aufgenommen worden.
Dies belege, „dass ihr Betrieb zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung notwendig ist“. EU-rechtlich handele es sich daher um „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“. Ausgleichszahlungen seien hier grundsätzlich zulässig und müssten unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Quelle: Deutsche Ärztezeitung