· Fachbeitrag · Arbeits-/Weiterbildungsrecht
Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse: Das sollten Chefärzte wissen! (Teil 1)
von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Chefärzte sind häufig mit Arbeits- und auch Weiterbildungszeugnissen beschäftigt - als Ersteller etwa bei Beurteilungen eines Arztes in Weiterbildung, als Empfänger zum Beispiel beim Ausscheiden aus ihrer jetzigen Chefarzt-Position. Anlass genug, die maßgeblichen Rahmenbedingungen für die beiden in der Praxis oft ähnlichen, tatsächlich aber sehr unterschiedlichen Zeugnisse näher zu beleuchten. Der erste Teil der Beitragsreihe widmet sich dem Arbeitszeugnis. In der nächsten Ausgabe wird das Weiterbildungszeugnis erörtert. |
Wann wird ein Chefarzt mit einem Arbeitszeugnis befasst?
Chefärzte sind in unterschiedlichen Situationen mit Arbeitszeugnissen befasst. Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Situationen:
- Der Chefarzt soll auf Bitten des Krankenhauses für einen ausscheidenden nachgeordneten Arzt ein Arbeitszeugnis entwerfen bzw. eine Beurteilung abgeben und das später fertiggestellte Arbeitszeugnis mitunterzeichnen.
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