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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Angestellter wirft Klinikträger öffentlich „Bossing“ und „Mobbing“ vor ‒ Kündigung rechtens

    von RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

    | Berechtigte Kritik an Arbeitgeber kann oft helfen, Missstände zu beheben bzw. die Einrichtung weiterzuentwickeln. In einem aktuellen Fall ging ein Angestellter einer Klinik jedoch zu weit: Er scheiterte mit seiner Kündigungsschutzklage, weil er die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten hatte (Landesarbeitsgericht [LAG] Thüringen, Urteil vom 19.04.2023, Az. 4 Sa 269/22 ). Zwar betrifft der Fall einen angestellten Therapeuten in einer Fachklinik im Maßregelvollzug (= Unterbringung von abhängigen oder psychisch kranken Straftätern), die Urteilsgründe und die Schlussfolgerungen sind aber auch auf (Chef-)Ärzte in jedem anderen Krankenhaus übertragbar. |

    Therapeut erhält Kündigung wegen öffentlicher Kritik ...

    Der Kläger, Mitarbeiter eines therapeutischen Teams in einer Fachklinik, wehrte sich gegen seine Kündigung. Der Klinikträger warf ihm u. a. vor, dass er für einen im Maßregelvollzug verstorbenen Untergebrachten im Internet eine Gedenkseite eingerichtet hatte. Dort hatte er geschrieben: „A… durfte nach einem ungleichen Kampf, den er nicht gewinnen konnte, friedlich einschlafen, den er den B… Fachkliniken C… mit seiner Oberärztin D… mit zu verdanken hatte, die ein fachärztliches Konsil über Monate hinweg hinauszögerte.“

     

    Weiter hatte der Kläger seinem Arbeitgeber einen Brief geschickt, auf dessen Umschlag als Empfänger angegeben war „B… Fachklinik für Bossing & Mobbing inkl. Verleumdungen und Datenschutzverletzungen“, gefolgt von der Postanschrift. Auch hatte er dem Klinikträger öffentlich vorgeworfen, dass zum Tode führende falsche ärztliche Behandlungen und Datenschutzverletzungen stattgefunden hätten. Er hatte behauptet, dass Verhaltensweisen des beklagten Klinikträgers zu Hungerstreiks von Untergebrachten geführt hätten. Daraufhin hatte der Klinikträger dem Therapeuten gekündigt.