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Betriebsrat eines Krankenhauses mit mehreren Außenstellen hat Anspruch auf Überlassung eines Smartphones durch Arbeitgeber
| Der Betriebsrat eines Krankenhauses mit mehreren Außenstellen und Schichtarbeit hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm ein Smartphone zur Verfügung stellt. (Landesarbeitsgericht [LAG] Hessen, Beschluss vom 13.03.2017, Az. 16 Ta BV 212/16.) |
Der Betriebsrat eines Krankenhauses hatte gegen seinen Arbeitgeber geklagt. Das Krankenhaus hatte mehrere Außenstellen, die der Betriebsrat regelmäßig besuchen musste. Um seine mobile Erreichbarkeit sicherzustellen, bat der Betriebsrat seinen Arbeitgeber darum, ihm ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Da der Arbeitgeber dies ablehnte, stellte der Betriebsrat einen Antrag bei Gericht. Das LAG Hessen bewilligte den Antrag. Nach § 40 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) habe der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung u. a. die benötigten Informations- und Kommunikationsmittel zu überlassen, so auch z. B. ein internetfähiges Mobiltelefon. Während der Besuche der Außenstellen sei der Betriebsrat in seinem Büro nicht erreichbar. Zudem müsse er Mitarbeiter im Schichtdienst auch abends und an Wochenenden anrufen können, wenn er sie an ihrem Arbeitsplatz erreichen wolle. Er müsse ferner auf seinen digitalen Terminkalender und auf in der EDV hinterlegte Dienstpläne zugreifen können. Darüber hinaus sei ein Betriebsratsmitglied nicht verpflichtet, private Geräte einzusetzen.