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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    EuGH: Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber gilt nicht unbegrenzt

    | Kirchliche Arbeitgeber dürfen nicht pauschal für die Besetzung jeder Stelle eine bestimmte Religionszugehörigkeit fordern. Das religiöse Bekenntnis eines Arbeitnehmers darf nur als Einstellungskriterium herangezogen werden, wenn dies für die Tätigkeit erforderlich ist (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 17.04.2018, Az. C-414/16 . |

     

    Geklagt hatte eine konfessionslose Bewerberin, die sich auf eine projektbezogene befristete Referentenstelle bei der Diakonie beworben hatte und wegen ihrer Konfessionslosigkeit abgelehnt wurde. Vor dem EuGH bekam die Bewerberin recht. Welche Folgen das Urteil für Chefärzte in kirchlichen Einrichtungen hat, erläutert der CB in einem Folgebeitrag.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 1 | ID 45257782