· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Freistellung des Chefarztes ‒ was tun, was lassen?
von RA, FA für ArbR und MedR Dr. Bernhard Debong, Kanzlei Praxisrecht Dr. Fürstenberg & Partner, Heidelberg, praxisrecht.de
| Profisportler wollen ihren Sport ausüben und nicht nur Geld verdienend auf der Ersatzbank sitzen. Ähnlich geht es in der Regel Chefärztinnen und Chefärzten. Sie haben ein anerkennenswertes Beschäftigungsinteresse und auf der Grundlage ihres Chefarztvertrags grundsätzlich auch einen Beschäftigungsanspruch. Im Nachfolgenden wird aufgezeigt, ob und wann dieser Beschäftigungsanspruch im Wege der Freistellung zurücktreten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Chefärzte haben, sich gegen einseitige Freistellungen durch den Krankenhausträger zu wehren. |
1. Freistellung gegen den Willen des Chefarztes
Hier kommt es darauf an, ob der Chefarztvertrag dem Krankenhausträger ein Freistellungsrecht einräumt oder nicht:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig