29.09.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Höhe von Bonusansprüchen wird im Streitfall durch Gericht festgestellt
| Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach „billigem Ermessen“ zu entscheiden, können Gerichte diese Entscheidung in vollem Umfang prüfen – so das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 03.08.2016 (Az. 10 AZR 710/14, Abruf-Nr. 188161 ). Die Entscheidung ist für Verträge von Chef- und Oberärzten relevant, wenn sie Bonus- oder Zielvereinbarungen enthalten. |
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