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  • 02.06.2020 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Neuer Chef bringt sein Team mit: Teamüberhänge und Doppelbesetzungen sind Arbeitergebersache

    | Wird ein neuer Chefarzt zusammen mit seinem Team angeworben, obwohl die entsprechenden Arbeitsplätze noch besetzt sind, obliegt es dem Arbeitgeber, das Problem der Doppelbesetzung unter Beachtung der arbeitsvertraglichen Ansprüche seiner Arbeitnehmer zu lösen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass einem Arbeitnehmer gekündigt werden müsse, weil ein Teamüberhang besteht oder das neue Team nicht zusammenpasst. Diese Fragen hätte der Arbeitgeber ggf. bereits vor Entstehung des Überhangs lösen müssen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein mit Urteil vom 06.02.2020 (Az. 3 SaGa 7 öD/19). |