· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Schwangerschaftattest vor Abschluss des Arbeitsvertrags datiert ‒ ist der Arbeitsvertrag wirksam?
von RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de
| FRAGE: „Als Chefarzt war ich in die Auswahl einer Bewerberin auf eine Stelle als Assistenzärztin involviert. Der Bewerberin wurde ein unterzeichneter Arbeitsvertrag zugeschickt. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. haben wir den durch die Bewerberin unterzeichneten Vertrag erhalten. Kurz darauf erhielten wir von ihr ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis, dass sie schwanger sei. Das Attest der Gynäkologin datiert vom 29.07. Ist der Arbeitsvertrag überhaupt wirksam?“ |
Antwort: Ja. Das Arbeitsverhältnis wurde wirksam begründet. Dadurch, dass der Krankenhausträger einen unterzeichneten Arbeitsvertrag der Bewerberin übersandte, lag ein „Angebot“ zum Abschluss dieses Arbeitsvertrags vor, das die Bewerberin angenommen hat. Eine Anfechtung dieses Vertrages ist nicht möglich, da keine Anfechtungsgründe vorliegen; der Arbeitgeber wurde weder getäuscht noch unterlagen er einem Irrtum.
Die Frage nach einer Schwangerschaft bei der Einstellung ist wegen ihrer geschlechtsdiskriminierenden Wirkung grundsätzlich unzulässig. In aller Regel besteht auch keine Offenbarungspflicht der Arbeitnehmerin. Dies gilt selbst dann, wenn sie befristet als Schwangerschaftsvertretung beschäftigt werden soll (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.10.2012, Az. 6 Sa 641/12).
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