· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Sparmaßnahmen in Klinikketten: Können sich Chefärzte gegen ihre Wegrationalisierung wehren?
von Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Insbesondere kleine Krankenhäuser haben häufig mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen. Sie versuchen zu rationalisieren, wo es irgend geht - teilweise zulasten von Chefärzten. In einem aktuellen Fall sollen zum Beispiel die anästhesiologischen Abteilungen von drei Krankenhäusern nur noch durch einen Chefarzt geleitet werden. Die beiden anderen sollen gehen. Welche Möglichkeiten haben diese Chefärzte, sich dagegen zu wehren? |
Fall: Krankenhausträger will zwei Chefärzte wegrationalisieren
Ein größerer Krankenhauskonzern im Süden Deutschlands betreibt in einem Radius von ca. 80 km drei Krankenhäuser mit jeweils operativen Fachabteilungen und einer Fachabteilung für Anästhesie. Allen drei Krankenhäusern geht es wirtschaftlich schlecht. Um Kosten zu sparen, plant die Geschäftsführung der drei Krankenhäuser verschiedene Maßnahmen. Unter anderem sollen die Anästhesieleistungen zukünftig nur noch von einem Chefarzt mit seinen nachgeordneten Ärzten für alle drei Krankenhäuser erbracht werden. Den beiden anderen Chefärzten für Anästhesie wird vom Krankenhausträger jeweils mitgeteilt, dass man sie zukünftig als „entbehrlich“ ansieht, und es werden ihnen Aufhebungsverträge angeboten.
Einer der beiden Chefärzte, der ohnehin aus Altersgründen kurzfristig in den Ruhestand gehen wollte, entscheidet sich dafür, den Aufhebungsvertrag zu akzeptieren. Der zweite Chefarzt hat dagegen noch etwa 12 Berufsjahre vor sich, bevor er in Rente gehen kann. Die diesem Chefarzt mit dem Aufhebungsvertrag angebotene Abfindung von 50.000 Euro ist auch nicht ansatzweise ausreichend, um den mit einem eventuellen Verlust seiner Chefarztposition eingetretenen Schaden zu kompensieren. Welche Möglichkeiten hat der Chefarzt, auf das Ansinnen des Krankenhausträgers, seine Position aufzugeben, zu reagieren?
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