· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Welche Strategie sollte der Chefarzt imKündigungsschutzprozess verfolgen?
| Es ist unschön, aber es kommt vor: Ein Krankenhausträger will mit einem Chefarzt nicht weiter zusammenarbeiten und kündigt ihm. Erhebt der Chefarzt dann eine Kündigungsschutzklage, stellt sich für ihn und seinen Rechtsanwalt die Frage, welche Strategie im Kündigungsschutzprozess verfolgt werden soll. Dieser Beitrag beschreibt - vor dem Hintergrund eines realen Falls - die verschiedenen Möglichkeiten und bewertet sie. |
1. Chefarzt mit Stellenzusage in anderem Krankenhaus
Kann der Chefarzt kurzfristig eine adäquate Position in einem anderen Krankenhaus antreten, wird man sinnvollerweise die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Krankenhausträger durch einen Abfindungsvergleich anstreben. Dieser wird üblicherweise im Kündigungsschutzprozess geschlossen. Maßstab für die Höhe der Abfindung ist zunächst die sogenannte Regelabfindung, das heißt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wobei sämtliche Gehaltsbestandteile des Chefarztes zu berücksichtigen sind. Die Regelabfindung stellt allerdings nur einen Orientierungsrahmen dar. Deutlich mehr Geld kann verlangt werden, wenn der Krankenhausträger damit rechnen muss, den Kündigungsschutzprozess zu verlieren. Stehen die Aussichten für den Chefarzt nicht gut, wird selbst die Regelabfindung schwer zu erreichen sein - die Forderung sollte entsprechend geringer ausfallen.
2. Weiterbeschäftigung bei altem Arbeitgeber angestrebt
Falls der Chefarzt Kündigungsschutzklage erhebt mit dem Ziel, die Rückkehr in das gekündigte Arbeitsverhältnis zu erreichen, ist mitunter ein „langer Atem“ erforderlich. Zunächst wird er zwischen 8 und 14 Monaten auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts warten - je nach Arbeitsweise des Gerichts und Komplexität des Falls. Die erstinstanzliche Entscheidung ist berufungsfähig. Für eine Entscheidung des in zweiter Instanz zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) wird man noch einmal ein Jahr einkalkulieren müssen.
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