· Fachbeitrag · Beitragsserie
Unter der Lupe: Der Dienstvertrag des Chefarztes (Teil 3)
von Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover,
| Während Teil 2 dieser Beitragsserie in CB 02/2015 die generelle Zulässigkeit von Freistellungsklauseln erörtert hat, finden Sie in diesem Beitrag das Muster für eine „Chefarzt-freundliche“ Formulierung dieser Klausel, die dem Chefarzt nicht nur die Grundvergütung, sondern auch seinen Bonusanteil während der Freistellung sichert. Es wird zudem erörtert, ob sich der Chefarzt während der Freistellung eine neue Verdienstquelle suchen darf, wenn er gegen eine fristlose Kündigung einen Prozess anstrengt. |
Die „Chefarzt-freundliche“ Freistellungsklausel
Die nachfolgende Klausel zeigt, wie der Wortlaut einer Freistellungsklausel lauten könnte, die dem Chefarzt auch seinen Bonusanteil sichert.
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„Im Fall einer Kündigung, gleich von welcher Seite, ist der Krankenhausträger berechtigt, den Arzt unter Fortzahlung der zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistungen nach diesem Vertrag und unter Anrechnung bestehender Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Dienstleistung freizustellen.“ |
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