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  • · Fachbeitrag · Arbeitszeit

    Altersteilzeit für Chefärzte: So vermeiden Sie finanzielle Nachteile

    von RA, FA MedR, FA ArbR und RA Mehmet Yildirim, Bochum, klostermann-rae.de

    | Sowohl aus privaten als auch aus beruflichen Gründen stellt sich für den ein oder anderen Chefarzt ‒ auch nicht erst seit der Anhebung des Regelrentenalters ‒ die Frage nach einer vorzeitigen altersbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Teilweise kommt den Krankenhausträgern die vorzeitige Ablösung entgegen, weil der Nachfolger bereits gefunden ist oder politisch bedingte strukturelle Änderungen oft auch personelle Änderungen nach sich ziehen. Anstelle der Eigenkündigung durch den Chefarzt gibt es verschiedene Modelle, die dem Chefarzt den Übergang ins Rentenalter bei Vermeidung finanzieller Nachteile ermöglichen könnten. |

    Die Altersteilzeit im „Blockmodell“

    Eine abgestufte Beendigung ‒ ein einvernehmliches Ausscheiden auf Raten ‒ stellt die sog. Altersteilzeit dar. Hiernach reduziert der Chefarzt seine Arbeitszeit, aber nicht, wie bei der „üblichen“ Teilzeit die Wochenstundenzahl, sondern er „arbeitet vor“ und hat anschließend ‒ unter Fortzahlung der Vergütung ‒ „arbeitsfrei“. Dieses ‒ in der Praxis vorherrschende ‒ sog. Blockmodell teilt sich also in eine Arbeitsphase und eine Freistellungsphase auf.

     

    • Beispiel: 24-monatige Altersteilzeit (50 Prozent) im Blockmodell

    Chefarzt Dr. Müller erreicht das gesetzliche Rentenalter zum 30.06.2025. Bis dahin ist, beginnend ab dem 01.07.2023 eine 24-monatige Altersteilzeit im Blockmodell geplant. Herr Dr. Müller reduziert seine Arbeitszeit um 50 Prozent.

     

    • In der Arbeitsphase, beginnend ab dem 01.07.2023, arbeitet Herr Dr. Müller nicht hälftig, sondern unverändert zu 100 Prozent über 12 Monate weiter.
    • In der anschließenden Freistellungsphase, beginnend ab dem 01.07.2024, wird Herr Dr. Müller mit dem ersparten „Arbeitszeitguthaben“ weitere 12 Monate von der Arbeitsleistungspflicht freigestellt.