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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Aufklärungsbogen nur ein Indiz im Arzthaftungsprozess!

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Immer wieder erheben Patienten in Arzthaftungsprozessen den Vorwurf, präinterventionell nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich veröffentlichten Fall ging es gut für die Behandlerseite aus: Obwohl weder der aufklärende Arzt noch die Arzthelferin konkrete Erinnerungen an das Aufklärungsgespräch vorbringen konnten, gab das Gericht dem Arzt Recht (OLG Dresden, Urteil vom 15.03.2022, Az. 4 U 1972/21). Das Urteil lässt Schlussfolgerungen zu, worauf Ärzte beim Ausfüllen von Aufklärungsbögen achten sollten. |

    Der Sachverhalt

    Eine 30-jährige Patientin ‒ die spätere Klägerin ‒ hatte von ihrem Hausarzt wegen Unterleibsbeschwerden Antibiotika verordnet bekommen. Da die Beschwerden fortbestanden, suchte die Patientin die Notaufnahme der Klinik auf. Dort wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die Patientin aber nicht stationär aufgenommen. Zwei Tage später stellte sich die Patientin aufgrund anhaltender Schmerzen bei ihrem behandelnden niedergelassenen Gynäkologen vor. Dieser empfahl ihr eine diagnostisch-therapeutische Laparoskopie. Der Gynäkologe führte den Eingriff als Belegarzt in der Klinik dann auch durch. Er entfernte Endometrioseherde sowie den Blinddarm.

     

    Fünf Tage nach Entlassung aus der stationären Behandlung wurde die Patientin durch den Notarzt wegen starker Unterleibsschmerzen erneut in die Klinik eingeliefert. Noch am gleichen Tage wurde ‒ wiederum durch den belegärztlich tätigen Gynäkologen ‒ bei Verdacht auf Peritonitis eine Revisionslaparoskopie empfohlen und auch begonnen. Da sich intraoperativ eine kotige Peritonitis zeigte, übernahm ein Chirurg der Klinik, der die Patientin letztlich auch laparotomierte. Es befand sich eine nekrotisch bedingte Stuhlfistel in der Nähe der Abtragungsstelle des Appendix. Die Verwachsungen wurden gelöst und die Stuhlfistel übernäht. Zehn Tage post-op konnte die Patientin aus der Klinik entlassen werden.