· Fachbeitrag · Arzthaftung
Wann haften Ärzte beim Einsatz von KI? Das ist zu beachten, bevor es losgeht!
von RA, FA MedR, Dr. Rainer Hellweg, Hannover
| Für viele medizinische Anwendungsgebiete etwa in der Diagnostik verspricht die Unterstützung durch Künstliche Intelligenz (KI) großes Potenzial. Doch was bedeutet es im Falle eines möglichen Haftungsschadens beim Patienten, wenn KI zum Einsatz kam? Welcher Haftungsmaßstab gilt, was muss der Arzt wissen, wie kann er sich schützen? In drei Beiträgen werden die Haftungsfragen beim Einsatz von KI beantwortet. Dieser Beitrag widmet sich den Fragen, die sich bereits vor dem Einsatz von KI bei Patientenbehandlungen stellen: Wann ist der Einsatz von KI zulässig? Muss der Patient initiativ hierüber aufgeklärt werden? Ein Folgebeitrag widmet sich der Haftung bei Behandlungsfehlern, ein dritter Beitrag wirft einen Blick in die Zukunft. |
Der Einsatz von KI in der Medizin ist rechtliches Neuland
Die bislang geltenden Gesetze enthalten keine auf die Verwendung von KI in der Medizin zugeschnittenen Sonderregelungen. Zudem gibt es hierzu noch keine dezidierte Rechtsprechung der Gerichte. Rechtssystematisch wirft der Einsatz von KI völlig neue Fragen im Arzthaftungsrecht auf, da zusätzlich zu dem ansonsten vorherrschenden bilateralen Arzt-Patient-Verhältnisses die KI ‒ vorerst noch unterstützend ‒ hinzutritt. Daher können die sich stellenden rechtlichen Fragen nur anhand des Regelungsregimes zum jetzigen Zeitpunkt bestmöglich antizipierend beleuchtet werden ‒ vorbehaltlich möglicher anderweitiger rechtlicher Neuregelungen in der Zukunft.
Wann darf KI am Patienten überhaupt eingesetzt werden?
Im Ausgangspunkt ist zunächst festzuhalten, dass es nicht per se behandlungsfehlerhaft ist, den Korridor des medizinischen Standards zu verlassen. Wäre dies so, könnte es keinen medizinischen Fortschritt geben. Die Therapiewahl ist primär Sache des Arztes, dem ein Beurteilungsspielraum bei der Wahl der Therapie zusteht. Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit ist somit auch die Verwendung von KI in der Medizin grundsätzlich zulässig.
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