· Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
Vorsicht Haftungsfalle! Die 6 wichtigsten Punkte zur Neuregelung bei „Patienten-Abschriften“
von RAin Rosemarie Sailer, LL.M. Medizinrecht, Wienke & Becker - Köln, www.kanzlei-wbk.de
| Vor rund zwei Monaten ist das viel diskutierte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Neben dem ohnehin zweifelhaften Bedarf an der neuen Vorschrift wird das Gesetz in der Praxis zahlreiche Fragen offen lassen und somit viele Gerichte beschäftigen. Ein - etwas verstecktes -Detail wird für erheblichen Verwaltungsaufwand sorgen und könnte sich, wird es ignoriert, als wahres Pulverfass erweisen: Es geht um die Pflicht zur Aushändigung von Aufklärungsunterlagen an den Patienten. Hierzu beantworten wir die 6 wichtigsten Fragen, damit der Chefarzt nicht in die Haftungsfalle tappt. |
Die Neuregelung im Wortlaut
Die umstrittene Neuregelung findet sich in § 630e Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter der Überschrift „Aufklärungspflichten“.
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