· Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
BGH: Patient muss ärztlichen Behandlungsfehler nicht lückenlos beweisen
von Rechtsanwältin Rosemarie Sailer, LL.M. Medizinrecht, Wienke & Becker - Köln, www.kanzlei-wbk.de
| Wird der Streit über einen möglichen Behandlungsfehler vor Gericht ausgetragen, entscheiden Richter und damit medizinische Laien, ob bei der Behandlung der medizinische Standard eingehalten wurde. Zumeist unterstützt ein medizinisch-wissenschaftliches Sachverständigengutachten das Gericht bei der Entscheidungsfindung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs ( BGH) vom 16. April 2013 (Az. VI ZR 44/12, Abruf-Nr. 131614 ) zeigt, welche spezifischen Anforderungen an die richterliche Entscheidungsfindung zu stellen sind, wenn ein Behandlungsfehler nicht sicher festzustellen ist. |
Querschnittslähmung nach Bandscheinbenoperation
Die Patientin und Klägerin war wegen eines Bandscheibenvorfalls an der Halswirbelsäule operiert worden. Dabei entfernte der Operateur die geschädigte Bandscheibe und setzte einen sogenannten Cage - einen Platzhalter aus Karbonmaterial - in den Zwischenwirbelraum ein. Zur Befestigung des Implantats schlug er zunächst eine Nut ein, um sodann einen sogenannten Staple (Klammer) in die Nut zu setzen - was beim ersten Versuch misslang.
Verschobener Cage wurde erneut gesetzt
Die Bildwandlerkontrolle zeigte, dass der Cage durch den Staple verschoben worden war und etwa 2 mm über die Hinterkante des Wirbelkörpers hinausragte. In dem Moment der Verschiebung des Cages bemerkte die Anästhesistin einen kurzzeitigen Anstieg des Pulses der Patientin. Der Operateur entfernte den Cage, positionierte ihn neu und befestigte ihn wie geplant.
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