· Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
Kann ein Patient mit starken Schmerzen noch rechtswirksam aufgeklärt werden?
von Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Wer als Patient stationär in einer Klinik aufgenommen wird, hat häufig Schmerzen. Einer rechtlichen Wirksamkeit des Aufklärungsgesprächs steht dies im Regelfall nicht entgegen. Doch ab welchem Schmerzgrad wird es kritisch, sodass die Aufklärung unwirksam sein könnte? Der Chefarzt sollte drei Szenarien kennen, um rechtssicher handeln zu können. |
Szenario 1: Wirksame Aufklärung trotz Schmerzen
Trotz starker Schmerzen bleibt der Patient regelmäßig einwilligungsfähig und die Aufklärung daher rechtlich wirksam - dies zeigt ein Fall, der durch das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 1. Oktober 2014 entschieden wurde (Az. 5 U 463/14), Abruf-Nr. 186728).
Der Sachverhalt
Bei einer Patientin wurde die Gallenblase operiert. Dabei wurde die Arteria hepatica dextra verletzt, was zum Absterben der rechten Seite der Leber führte. Der Operateur durchtrennte die Arteria hepatica dextra in der fälschlichen Annahme, es handele sich um die Arteria cystica. Zu dieser Gefäßverwechselung kam es aufgrund einer äußerst seltenen anatomischen Besonderheit bei der Patientin.
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