15.03.2019 · Fachbeitrag · Arzthaftungsrecht
Schmerzensgeld nach Knie-OP: Gericht bescheinigt Operateur „gröbste Fahrlässigkeit“
| Bei ärztlichen Behandlungsfehlern kann es zu einem Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten kommen. Welche Höhe solch ein Schmerzensgeldanspruch hat, müssen die Gerichte nach den Umständen des Einzelfalls festlegen. Dabei spielen u. a. die Folgen des Behandlungsfehlers eine Rolle, aber auch der Grad des Verschuldens, das dem Arzt vorgeworfen werden kann. Das Oberlandesgericht [OLG) Oldenburg hat jetzt einem Mann in zweiter Instanz ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen (Urteil vom 24.10.2018, Az. 5 U 102/18). |
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