· Fachbeitrag · Befundung
Wie gehe ich rechtskonform mit fremdsprachigen Patientenbefunden um?
von RAin, FAin MeR Dr. Christina Thissen, Münster, voss-medizinrecht.de
| FRAGE: „Wie ist die rechtliche Situation bei der Bearbeitung fremdsprachiger Unterlagen von Patienten aus dem Ausland? Muss grundsätzlich jeder Befund durch einen beglaubigten Übersetzer übersetzt sein? Oder reicht es bei entsprechenden Sprachkenntnissen des Arztes auch aus, dass er sie nach eigener Einschätzung hinreichend gut versteht, dass z. B. englischsprachige Befunde auch so benutzt werden dürfen? Wie verhält es sich mit durch Online- oder KI-Übersetzungstools übersetzten Texten? Muss der Text im Wortlaut vollständig korrekt wiedergegeben sein oder reicht die orientierende Übersetzung aus, um sich ein Bild zu machen?“ |
Antwort: Ihre Fragen sind nicht nur aus praktischen Gründen relevant, sondern auch im Hinblick auf mögliche Haftungsrisiken. Denn der behandelnde Arzt trägt immer die Endverantwortung dafür, dass die Weiterbehandlung unter Beachtung des ausländischen Befundes behandlungsfehlerfrei erfolgt.
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur selten erforderlich
Eine beglaubigte Übersetzung ist nur dann obligatorisch, wenn der betreffende Befund in einem rechtlichen Kontext verwendet werden soll ‒ beispielsweise bei behördlichen Verfahren oder vor Gericht. Im Behandlungsalltag muss hingegen nur sichergestellt werden, dass der jeweils behandelnde Arzt sowie etwaige Mitbehandler den Inhalt des fremdsprachigen Befundes korrekt verstehen. Dies kann auf verschieden Wegen erfolgen. Für die klinische Nutzung reicht es in der Regel aus, wenn ein Arzt eine sinngemäße und korrekte Übersetzung des Befundes erhält, die ihm die nötigen Informationen für die Diagnose und Behandlung liefert. Eine wörtliche, minutiöse Übersetzung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Wichtiger ist, dass keine wesentlichen Informationen verloren gehen, die für die Gesundheit des Patienten relevant sind.
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