· Fachbeitrag · Patientenrechte
Rechtswidrige Fixierung hat erhebliche Folgen für Chefärzte: Darauf ist im Klinikalltag zu achten
von Dr. Christina Thissen, FAin MedR und Dipl.-Jur. Maren Zielasko, Voß.Partner Medizinrecht Münster, voss-medizinrecht.de
| Nicht nur in psychiatrischen Kliniken kann die Fixierung von Patienten notwendig werden. Diese unterliegt strengen rechtlichen Auflagen. Und da eine rechtswidrige oder unterbliebene notwendige Fixierung nicht nur für die ausführenden Mitarbeiter, sondern auch für Chefärzte erhebliche Folgen haben kann, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Für Sie und Ihr Stationspersonal stellen sich immer wieder die schwierigen Fragen, ob ein Patient fixiert werden darf oder sogar muss, wie dieser zu fixieren ist und ob es für die Fixierung einer richterlichen Genehmigung bedarf. Dabei ist stets der jeweilige Einzelfall konkret zu prüfen. |
Aktueller Fall und Brisanz der Problematik
Welch schwerwiegende und unvorhersehbare Folgen eine Fixierung haben kann, zeigt ein aktueller Vorfall in einem Klinikum in Süddeutschland. Dort kam ein fixierter Patient bei einem Feuer ums Leben. Der Verdacht besteht, dass die Fixierung weder richterlich angeordnet noch der Patient ununterbrochen überwacht wurde. Gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums wird nun ermittelt ‒ wegen Freiheitsberaubung, aber auch wegen eines möglichen Tötungsdelikts. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.
Doch nicht nur das rechtswidrige Fixieren, sondern auch das Unterlassen einer gebotenen Fixierung kann straf-, berufs- und zivilrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Patient aufgrund einer Selbstgefährdung zu Schaden kommt.
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