· Fachbeitrag · Behandlungsfehler
BGH: Patient muss bei einer Haftungsklage kein medizinisches Fachwissen vortragen
| Ein Patient muss in einem Arzthaftungsprozess den Vorwurf, der Arzt habe einen Behandlungsfehler begangen, nicht mit medizinischem Fachwissen unterfüttern. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden ( Beschluss vom 1.3.2016, Az. VI ZR 49/15, Abruf-Nr. 184904 ). Das bedeutet: Im Arzthaftungsprozess werden niedrigere Anforderungen an den Patienten gestellt als bei den meisten sonstigen Prozessen. |
von Dr. Rainer Hellweg, Fachanwalt für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
Patientin: Infektion lässt auf Behandlungsfehler schließen
In dem vom BGH entschiedenen Fall war eine knapp 60-jährige Patientin mehrfach gestürzt und wurde danach in zwei verschiedenen Kliniken operiert. Dabei wechselte man u. a. eine Endoprothese. Intraoperativ entnommene Abstriche ergaben eine bakterielle Besiedelung mit Enterokokken und Staphylokokken. Die Patientin verklagte beide Kliniken mit der Begründung, die „tiefe Infektion“ lasse auf ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen schließen.
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