· Fachbeitrag · Berufsrecht
118. Deutscher Ärztetag beschließt Änderungen der Muster-Berufsordnung
von Fachanwälten für Medizinrecht und Wirtschaftsmediatoren Michael Frehse und Dr. Tobias Scholl-Eickmann, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Kennen Sie die wichtigsten Änderungen der Muster-Berufsordnung, die der 118. Deutsche Ärztetag vom 12. bis 15. Mai 2015 in Frankfurt beschlossen hat? Dieser Beitrag beleuchtet nicht nur dieses Thema, sondern auch weitere, aus Verfassersicht relevante Beschlüsse. Das 415 Seiten starke, umfassende Beschlussprotokoll des Ärztetages kann unter der Abruf-Nr. 144598 heruntergeladen werden. |
Muster-Berufsordnung an vier Stellen geändert
Es wurden vier Änderungen der Muster-Berufsordnung (MBO) beschlossen, die voraussichtlich zeitnah auch in den regionalen Berufsordnungen umgesetzt werden dürften:
- § 10 Abs. 2 S. 1 MBO, der die Einsichtnahmerechte des Patienten in die Dokumentation regelt, wird an das Patientenrechtegesetz angepasst, das 2013 in Kraft trat. Patienten ist somit auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.
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