12.12.2018 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Risikoaufklärung: Aufklärungsbogen allein kann Gesprächsinhalt nicht beweisen
| Welche Anforderungen an die Beweisführung sind hinsichtlich des Inhalts eines Aufklärungsgesprächs in einem Arzthaftungsprozess zu stellen? Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht (KG) in Berlin in einer Berufungsentscheidung vom 12.03.2018 beschäftigt (Az. 20 U 127/16). |
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