· Fachbeitrag · BGH-Urteil
Umsatzsteuer auf patientenindividuell erstellte Zytostatika ist zurückzuzahlen ‒ vielleicht ...
von RA, FA Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, Hannover und RA, FA Medizinrecht Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf.
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine ‒ tatsächlich nicht angefallene ‒ Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens der Apotheke des Krankenhauses als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen an die Patienten bzw. an deren private Krankenversicherer zurückzugewähren ist (Urteile vom 20.02.2019, Az. VIII ZR 7/18, VIII ZR 66/18, VIII ZR 115/18 und VIII ZR 189/18). |
Hintergrund
Über Rückforderungsansprüche von Krankenversicherungen und Krankenkassen für zu Unrecht für die Herstellung insbesondere von Zytostatika gezahlte Umsatzsteuer streiten sich seit mehreren Jahren
- Krankenversicherungen und Krankenhäuser vor den Zivilgerichten sowie
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