· Fachbeitrag · Chefarzt-Vertrag
Unter der Lupe: Der Dienstvertrag des Chefarztes (Teil 7)
| Teil 7 schließt diese Beitragsreihe ab. Er befasst sich mit Vereinbarungen, die sich meist nicht im Chefarzt-Vertrag, sondern in gesonderten Abreden befinden. Darin verpflichtet der Klinikträger Chefärzte mit bloßer Beteiligungsvergütung, bei der Abrechnung der wahlärztlichen Leistungen mit einem ganz bestimmten Dienstleister zusammenzuarbeiten. Doch eine solche vermeintliche Abgabe der Verantwortung von Klinik und Chefarzt ist für beide kein sanftes Ruhekissen, wenn etwas schiefläuft. |
von Dr. Tilman Clausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de
Wer haftet, wenn der Dienstleister nicht korrekt abrechnet?
Diese Frage ist hochbrisant, wie eine aktuelle Pressemeldung zeigt: Danach hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen einen großen Abrechnungsdienstleister wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs ermittelt. Dabei durchsuchte die Polizei Räume des Unternehmens und stellte Akten sicher.
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