· Nachricht · Chefarztvertrag
Kann ein ehemaliger Chefarzt, der das Krankenhaus aus dem Ruhestand unterstützt, eine Aufwandsentschädigung verlangen?
| FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zu Pflichten über das Ende des Chefarztvertrags hinaus gelesen (Abruf-Nr. 50285485 ), Dazu habe ich folgende Frage: Kann ein Chefarzt, der aus dem Ruhestand dem Krankenhaus in einem Gerichtsverfahren behilflich ist (z. B. Termine wahrnimmt, Unterlagen sichtet, Stellungnahmen anfertigt) hierfür eine Aufwandsentschädigung verlangen?“ |
Antwort: Der ehemalige Chefarzt sollte sich den Ersatz von Auslagen, also den ihm entstandenen Kosten im Zuge der Tätigkeit, aber gegebenenfalls auch darüber hinaus eine konkret in Form eines Stundenentgelts zu beziffernde Aufwandsentschädigung für sein Engagement zusichern lassen.
Ohne entsprechende Absprache bestünde allenfalls ein Anspruch auf Auslagenersatz im Sinne einer Erstattung der tatsächlich angefallenen und nachzuweisenden Kosten, nicht aber auch auf eine Aufwandsentschädigung.
beantwortet von RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, klostermann-rae.de