30.11.2015 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
Fall 9: „Kleiner“ Fehler mit großer Auswirkung
| I m Arzthaftungsprozess hängt der Ausgang oft entscheidend davon ab, welch e Partei ihre Behauptungen beweisen kann. Von dem geltenden Grundsatz, dass der Arzt „nur“ für die erfolgte Aufklärung nachweispflichtig ist, der Patient aber den Behandlungsfehler, den eingetretenen Schaden sowie die kausale Verknüpfung beweisen muss, gibt es aber einige Ausnahmen. Eine stellt nachfolgend Rosemarie Sailer, Fachanwältin für Medizinrecht, vor. |
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