· Fachbeitrag · Digitalisierung
Was das DVPMG für Krankenhäuser und Chefärzte mit sich bringt
von RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund
| Das am 09.06.2021 in Kraft getretene Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) soll zum Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung beitragen. Es sieht u. a. eine Weiterentwicklung der Telemedizin, digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der Telematikinfrastruktur (TI) vor. |
Telemedizin: Ausbau und Stärkung
Künftig soll die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) auch im Rahmen ausschließlicher Fernbehandlung möglich sein. Heilmittelerbringern und Hebammen werden telemedizinische Leistungen ermöglicht. Zudem kann nun auch die psychotherapeutische Akutbehandlung als Videosprechstunde stattfinden. Der Selbstverwaltung wird gesetzlich gestattet, in Krisensituationen wie Pandemiezeiten Vorgaben für den Umfang telemedizinischer Leistungserbringung zu treffen. Die technischen Vorgaben für die Telemedizin (z. B. zu Apps oder zum Telemonitoring) werden beständig fortgeschrieben.
Videosprechstunden, Telekonsile und telemedizinische Leistungen sollen durch bessere Rahmenbedingungen und Vergütung gefördert werden. Insbesondere prüft die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bis zum Ende des Jahres 2021, ob zwischen Krankenhäusern erbrachte telekonsiliarärztliche Leistungen sachgerecht vergütet werden.
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