· Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
OPS 8-550: Beteiligung aller Berufsgruppen an wöchentlicher Teambesprechung erforderlich!
von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de
| An den wöchentlichen Teambesprechungen im Rahmen der Komplexbehandlung nach OPS 8-550 müssen alle dort benannten Berufsgruppen teilnehmen ‒ auch die, die nicht direkt an der Behandlung beteiligt sind. Die Erleichterungen in der diesbezüglichen Klarstellung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) betreffen nur die Dokumentation der Besprechung (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.07.2021, Az. L 16 KR 414/20). Das LSG stellte in seinem Urteil auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; s. u.) ab. |
Sachverhalt
Ein Krankenhaus verklagte eine Krankenkasse auf Zahlung ausstehender Behandlungskosten. Streitig war u. a. die Berechnung des OPS 8-550. Das Krankenhaus hatte vom 19.04. bis zum 16.05.2014 eine bei der beklagten Krankenkasse versicherte Patientin behandelt. Diese war zunächst wegen akuter Schmerzen und einer massiven Schwellung des linken Beines als Notfall ins Zentrum für Innere Medizin aufgenommen worden. Dort war sie wegen einer tiefen Bein- und Beckenvenenthrombose sowie einer Harnwegsinfektion behandelt worden. Wegen ihrer durch die Thrombose deutlich eingeschränkten Mobilität war die Patientin am 25.04.2014 in die Klinik für Geriatrie verlegt worden. Dort hatte sie eine akutgeriatrische, frührehabilitative Behandlung erhalten und war am 16.05.2014 nach Hause entlassen worden.
Die Krankenkasse war nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MDK) der Ansicht, dass eine vollstationäre Krankenhausbehandlung nur bis zum 02.05.2014 notwendig gewesen sei. Zudem könne der OPS 8-550 nicht abgerechnet werden, da die dort benannte Berufsgruppe der Logopädie nicht an den Teambesprechungen teilgenommen habe und das Mindestmerkmal nicht erfüllt sei („... wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller [Hervorhebung durch die Redaktion] Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele.“ [OPS 2014]).
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