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  • · Fachbeitrag · DRG-Abrechnung

    Strukturprüfungen nach § 275d SGB V ‒ wie geht es jetzt weiter?

    von RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover, armedis.de

    | Wegen der Coronapandemie war die Prüfung von Strukturmerkmalen gemäß § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V ( CB 01/2020, Seite 15 ) auf Eis gelegt worden, um die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten. Seitdem die Prüfrichtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) Bund am 27.05.2021 veröffentlicht wurde ( CB 07/2021, Seite 14 ), hat das Thema indes wieder Fahrt aufgenommen. Nicht nur das enge Zeitfenster für den Prüfantrag ist ‒ trotz Fristverlängerung bis zum 15.08.2021 ‒ für viele Krankenhäuser eine Herausforderung. Wie Sie die Zeit optimal nutzen und wie Sie sich gegen einen negativen Prüfbescheid des MD wehren können, zeigt dieser Beitrag. |

    Enges Zeitfenster für die Krankenhäuser

    Damit Krankenhäuser einen sog. Komplex-Code (OPS) zum 01.01. des Folgejahres weiter abrechnen dürfen, muss bis zum 31.12. des Prüfjahres die Bescheinigung des MD vorliegen, dass das Krankenhaus die betreffenden Strukturmerkmale erfüllt. Laut MD-Strukturprüfungsrichtlinie (online unter iww.de/s5006) ist die Antragsfrist

     

    • für OPS, die in der Vergangenheit bereits abgerechnet wurden, der 30.06. des jeweiligen Prüfjahrs und