· Fachbeitrag · Fortsetzung
Off-Label-Use: Handlungshilfen für Chefärzte (Teil 2)
von RA, FA für MedR, Wirtschaftsmediator Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Viele Chefärzte sehen sich im ambulanten wie auch stationären Arbeitsalltag regelmäßig mit der Notwendigkeit konfrontiert, Arzneimittel off-label einzusetzen. Das damit einhergehende Risikopotenzial wird dabei nachhaltig unterschätzt. Im CB 04/2019, Seite 9 legten wir die Chronologie von Rechtsprechung und Gesetzgebung in Bezug auf den Off-Label-Use dar. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Risiken des Off-Label-Use und zeigt konkrete Empfehlungen zur Regressprävention auf. |
Risikopotenziale für den Chefarzt
Für den verordnenden Arzt stellen sich im Rahmen des Off-Label-Use weitergehende Risiken ein.
Haftungsrecht
Haftungsrechtlich treffen den Arzt deutlich erhöhte Aufklärungspflichten. So ist anzuraten, dass die Aufklärung insbesondere auch auf folgende Punkte eingeht, die sorgfältig dokumentiert werden sollten:
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