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  • · Fachbeitrag · Geld statt Ferien

    Zählt bei der Urlaubsabgeltung der Bonus mit?

    von Marc Rumpenhorst, Fachanwalt für Arbeits- und für Medizinrecht und Rechtsanwalt Dr. Stephan Fahrig, Bochum, www.klostermann-rae.de

    | Nicht immer können Chefärzte den vertraglich eingeräumten Erholungsurlaub in Anspruch nehmen. Manchmal werden die Urlaubstage finanziell abgegolten - z. B. wenn die Tätigkeit aus Altersgründen endet. Bei der Berechnung dieser Abgeltung stellt sich die Frage, ob neben dem Grundgehalt auch variable Vergütungsanteile zu berücksichtigen sind. |

    Hintergrund: Vergütungsbestandteile des Chefarztes

    Die Vergütung des Chefarztes speist sich meist aus einem Fixum sowie der Einräumung des Liquidationsrechts für Wahlleistungen bzw. einer Beteiligung hieran. Teilweise kommt ein Bonusanteil hinzu, der auf einer jährlich zu schließenden Zielvereinbarung fußt. Welche dieser variablen Vergütungsbestandteile sind bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung zu berücksichtigen?

    Bestandteile des Urlaubsentgelts

    Üblicherweise wird im Arbeitsverhältnis die Vergütung nur als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit oder die Anwesenheit gezahlt. In einigen gesetzlich normierten Fällen besteht der Anspruch auf Vergütung auch bei Abwesenheit - etwa bei Krankheit mittels Entgeltfortzahlung und bei Urlaub in Form des Urlaubsentgelts. Dessen Höhe bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs (Referenzzeitraum) - mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdiensts (§ 11 Bundesurlaubsgesetz).