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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ‒ die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

    von RAin Victoria Hahn, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Am 20.12.2022 hat der Bundestag das „Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz; KHPflEG) beschlossen. Das Gesetz soll Pflegekräften mehr Zeit für Patienten einräumen und den Bestand von Krankenhäusern mit einer Geburtshilfe sowie die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen sichern. Darüber hinaus umfasst das Gesetz auch Inhalte zur Digitalisierung sowie weitere Regelungen im Krankenhauswesen. Der CB fasst die wichtigsten Neuregelungen zusammen. |

    Personalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0)

    Ein wesentlicher Grundgedanke des KHPflEG ist es, die Personalbemessung im Krankenhaus zu verbessern. Hierfür erhält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Befugnis, in Form einer Rechtsverordnung Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs sowie zur Festlegung der Personalbesetzung auf bettenführenden Stationen zu bestimmen. Seit dem 01.01.2023 läuft hierzu eine sog. Erprobungsphase mit einem Praxistest an ausgewählten repräsentativen Krankenhäusern. Auf Basis dieser Erprobung werden den Krankenhäusern zukünftig Vorgaben für die Personalbemessung gemacht, welche ab 2025 verbindlich gelten sollen.

     

    MERKE | Zudem ist der vorläufige Pflegeentgeltwert ab dem 01.01.2023 auf 230 Euro angehoben worden.