· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Gesundheitsministerium legt eHealth-Gesetz vor
von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Seit dem 1. Januar 2015 ersetzt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arztbesuch die Krankenversichertenkarte. Sie ist Teil des gesetzgeberischen Vorhabens, flächendeckend elektronische Anwendungen für eine Verbesserung der Patientenversorgung einzuführen. Hierfür hat das Bundes-Gesundheitsministerium im Januar den Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen („eHealth-Gesetz“, Abruf-Nr. 144164 ) vorgelegt, das voraussichtlich 2016 in Kraft treten wird. Die wesentlichen Elemente des Referentenentwurfs werden im Folgenden erläutert. |
Notfalldaten, elektronischer Arzt- und Entlassbrief etc.
Der Gesetzgeber möchte die Einführung von Anwendungen der eGK beschleunigen. So sollen etwa Ärzte, die künftig einen Satz notfallrelevanter Patientendaten auf der eGK erstellen und aktualisieren, eine Vergütung erhalten. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und die Zuschläge für Telematik (Begriff zusammengesetzt aus Telekommunikation und Informatik) sind entsprechend anzupassen.
50 Cent für den Entlassbrief
Krankenhäuser erhalten für die Erstellung eines elektronischen Entlassbriefs (auf der Basis der bestehenden Regelungen für die Papierform) eine Vergütung von einem Euro pro Behandlungsfall, Arztpraxen für das Einlesen 50 Cent. Diese Anschubfinanzierung sollen vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 die Krankenkassen leisten. Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen erhalten zusätzlich in 2016 und 2017 für die Übermittlung jedes elektronischen Briefs ohne Post-, Boten- oder Kurierdienste 55 Cent.
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