· Fachbeitrag · Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Die Abmahnung
von RA, FA für MedR und ArbR Christian Krapohl, Düsseldorf, moellerpartner.de
| Die arbeitsrechtliche Abmahnung wird i. d. R. vom Arbeitgeber ausgesprochen. Sie ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich geregelt, sondern von der Rechtsprechung als sogenanntes Richterrecht entwickelt worden. |
Wann muss eine Abmahnung erklärt werden?
Die Notwendigkeit der Abmahnung ergibt sich aus dem sogenannten Ultima-Ratio-Prinzip: Zu prüfen ist immer, ob auch - im Vergleich zu einer Kündigung - mildere Mittel ausreichen. Die vorherige Abmahnung ist erforderlich, um die negative Zukunftsprognose und damit eine verhaltensbedingte Kündigung begründen zu können (zukünftig ist damit zu rechnen, dass es nicht besser wird).
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Vorherige Abmahnung grundsätzlich erforderlich | Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich |
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