· Fachbeitrag · Grundbegriffe des Arbeitsrechts
Die Kündigung
von RA, FA für MedR und ArbR Christian Krapohl, Düsseldorf, moellerpartner.de
| Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beenden soll. Damit unterscheidet sich die Kündigung von einem Aufhebungsvertrag, der nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden kann. |
Welche Kündigungsarten bestehen?
Die außerordentliche Kündigung führt nach § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. d. R. als fristlose Kündigung zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie setzt einen wichtigen Grund (fehlende Zumutbarkeit der Fortführung) voraus (CB 07/2017, Seite 18).
Die ordentliche Kündigung löst das Beschäftigungsverhältnis fristgerecht, d. h. unter Beachtung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist. Sie ist personen-, betriebs- und verhaltensbedingt denkbar. Vorsorglich kann auch mit einer außerordentlichen eine ordentliche Kündigung erklärt werden.
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