· Fachbeitrag · Haftungsrecht
800.000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden aufgrund von O2-Mangel unter Vollnarkose
von Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Rainer Hellweg, Hannover
| Zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 800.000 Euro wurde ein Krankenhausträger verurteilt, weil es während einer OP in Vollnarkose aufgrund nicht richtig angeschlossener Schläuche am Beatmungsgerät zu einer 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung eines 17-jährigen Patienten gekommen war (Landgericht [LG] Gießen, Urteil vom 06.11.2019, Az. 5 O 376/18). |
Der Fall
Zugrunde lag eine Krankenhausbehandlung im Jahre 2013. Der damals 17-jährige Patient hatte sich bei einem Fußballspiel eine Nasenbeinfraktur zugezogen. Nach entsprechender Diagnostik im Wege einer Röntgenuntersuchung nahmen die Ärzte der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie eine Operation in Vollnarkose zur Versorgung der Nasenbeinfraktur vor. Intraoperativ kam es zu einer etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung des Patienten. Grund dafür war ein fehlerhafter Anschluss der Schläuche am Beatmungsgerät. Ein Schlauch verband die Inspiration und die Exspiration des Beatmungsgeräts. Ein anderer Schlauch war mit beiden Enden am T-Verbindungsstück zum Tubus konnektiert ‒ somit wurde der Patient nicht mit Sauerstoff versorgt.
Die Folgen waren erheblich und tragisch: Der Patient erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung während der Operation eine schwere hypoxische Hirnschädigung. Er leidet seither unter einem apallischen Syndrom und einer spastischen Tetraparese. Es bestehen weiterhin: eine Schluckstörung (Dysphagie), eine chronische Gastroparese mit rezidivierendem Erbrechen sowie wiederkehrende Darmverschlusszustände (Subileus). Die Ernährung erfolgt über eine Magensonde. Zusätzlich leidet der Patient an einer posthypoxischen Epilepsie. Es besteht außerdem der Verdacht der kortikalen Blindheit.
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