· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Amoklauf von Winnenden: Gericht verweigert Schadenersatz, bejaht aber Behandlungsfehler
von Rechtsreferendar Peter Janus, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| Aufatmen bei den behandelnden Therapeuten, Ärzten und der Klinik, die den Amokläufer von Winnenden vor seiner Tat behandelt hatten: Sie müssen keinen Schadenersatz leisten. Doch eine faustdicke Überraschung hielten die jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 26.04.2016 dennoch parat: Die Richter urteilten, dass durchaus Fehler bei der Behandlung gemacht worden waren. Die vom Gericht aufgestellten Rechtssätze sind besonders für Psychiater wichtig, wenn sie sich bei ähnlichen Fällen vor Gericht verantworten müssen. |
Der Sachverhalt
Nachdem Tim K. Anfang 2008 begann, sich psychisch schlecht zu fühlen und in die örtliche Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie überwiesen wurde, fand ein erstes Gespräch mit einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutin statt. Die Ärztin verfügte zum Zeitpunkt der Behandlung erst seit etwa einem halben Jahr über die ärztliche Approbation.
Täter berichtete von Gewaltfantasien
In seinem ersten Gespräch berichtete Tim K., dass er unter Stimmungsschwankungen leide und Hassgefühle auf die gesamte Menschheit habe. Er äußerte, dass er andere Menschen umbringen wolle, und sprach davon, „alle erschießen“ zu wollen. Diese Tötungsfantasien wiederholte er in späteren Gesprächen jedoch nicht mehr.
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