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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Aufklärung über Therapiealternativen mangelhaft: Patientin erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld

    von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

    | Wenn bei der Behandlung eines Patienten mehrere Behandlungswege in Betracht kommen, ist eine umfassende Aufklärung geboten. In einem solchen Fall hat Gericht die Behandlerseite verurteilt ‒ auch mangels hinreichender Dokumentation (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 02.02. 2024, Az. 26 U 36/23 ). Das Urteil bietet weiterführende Erkenntnisse, was zu beachten ist bei der Durchführung der Aufklärung und der Dokumentation dessen. Dies sollte der Chefarzt wissen, um seine nachgeordneten Ärzte entsprechend anweisen zu können. |

    Wirbelsäulen-OP zieht mehrere Revisionseingriffe nach sich, Haftungsklage der Patientin hat Erfolg

    Eine 58-jährige Patientin musste sich im Jahr 2016 mehreren operativen Eingriffe an der Wirbelsäule unterziehen. Sie litt seit vielen Jahren an einer chronisch-progredienten Ischialgie mit begleitender Lumbalgie. Auch mittels einer MRT-Aufnahme wurden eine Bandscheibendegeneration bei LW4/5 mit nahezu vollständig aufgebrauchtem Zwischenwirbelraum sowie ein Wirbelgleiten LW4 Grad I nach Meyerding und eine konsekutive Spinalkanalstenose LW4/5 diagnostiziert. Geplant und dann auch durchgeführt wurde der Eingriff einer Wirbelkörperversteifung LW 4/5 in Form einer posterioren lumbalen intercorporellen Fusion (= PLIF). Der Eingriff verlief komplikationslos. Die Patientin konnte nach wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen werden.

     

    Wenige Monate später stellten sich hingegen Schmerzen im Iliosakralgelenk sowie Kribbelparästhesien bei der Patientin ein. Per CT konnte festgestellt werden, dass die Pedikelschraube etwas lateral lag und sich eine progrediente Anschlusspathologie im Bewegungssegment LW5/SW1 in Form einer Protrusion und Osteochondrose gebildet hatte. Dies sollte im Rahmen eines erneuten operativen Eingriffs behoben werden durch eine PILF-Verlängerung auf SW1 sowie eine Revision der lateral liegenden Pedikelschraube. Auch nach diesem Revisionseingriff persistierten die Beschwerden. In der Folge war eine weitere Revisions-OP erforderlich und es folgte eine Reihe weiterer Behandlungsmaßnahmen. Die Patientin litt jedoch weiterhin und anhaltend unter Schmerzen. Sie erhob Haftungsklage gegen mehrere Behandler und rügte Behandlungs- und Aufklärungsfehler in vielfacher Hinsicht. Behandlungsfehler bestätigten die Richter des OLG Hamm nicht. Gleichwohl sprachen sie der Patientin ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu.