29.09.2015 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
„Privatgutachten“ – eine Gefahr für den Chefarzt?
| Auch Chefärzte sind bisweilen in Arzthaftungsprozesse involviert – etwa als Beklagte, als Gutachter oder wenn die Klinik eine interne medizinische Stellungnahme anfordert. Häufig spielen in Arzthaftungsstreitigkeiten „Privatgutachten“ eine Rolle. Zur Bedeutung solcher Gutachten im Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ein interessantes Urteil gesprochen ( Urteil vom 30. Januar 2015, Az. 26 U 5/14, Abruf-Nr. 145441 ) . |
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