· Fachbeitrag · Innere Medizin, Gefäßchirurgie, Dermatologie, Neurologie, Urologie
Die GOÄ-Abrechnung von Duplex-Sonographien
| Die nachfolgenden Fragen zur Abrechnung von Duplex-Sonographien tauchen immer wieder auf. |
Wichtige Besonderheit bei Nr. 644 GOÄ
Nr. 644 GOÄ ist bei der ausschließlichen Untersuchung von Arterien oder Venen je Sitzung einmal berechenbar, bei der Untersuchung von Arterien und Venen zweimal. Je nach Untersuchungsumfang ist folglich auch dies für das Finden der bestmöglichen Abrechnung zu beachten.
Abrechnung von der Bundesärztekammer „abgesegnet“
Sollten die dargestellten Überlegungen jemandem zu trickreich erscheinen, sei er beruhigt: Die Bestabrechnung - also bei nebeneinander ausgeschlossenen Ziffern die höher bewertete Gebühr abzurechnen - ist zulässig. Für Duplex-Sonographien hat dies auch die Bundesärztekammer bestätigt (siehe hierzu die „Bekanntmachung“ vom 15. Juli 1996 im Deutschen Ärzteblatt sowie in mehreren Hinweisen im GOÄ-Ratgeber auf der Kammer-Websitewww.bundesaerztekammer.de).
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