12.07.2018 · Fachbeitrag · Leistungserbringung
Physio- und Ergotherapie auch am Wochenende von staatlich geprüften Therapeuten zu erbringen
| Leistungen der Physio- bzw. Ergotherapie müssen von Physio- bzw. Ergotherapeuten erbracht werden. Leistungen durch lediglich entsprechend geschultes Pflegepersonal sind gegenüber der Krankenkasse nicht berechnungsfähig. Dies gilt auch im Krankenhaus, auch am Wochenende und selbst dann, wenn Fachgesellschaften in Kodierempfehlungen bzw. -leitfäden eine solche Wochenendregelung erlauben (Sozialgericht Mainz, Urteil vom 26.01.2017, Az. S 14 KR 497/14). |
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