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Chefarztvertretung in der Geriatrie: Wer ist zuständig?
| FRAGE: „ Muss ich als Chefarzt einer kleinen Geriatrie im Urlaubsfall zwingend einen fachärztlichen Geriater vorhalten, um die durchgehende Abrechenbarkeit des OPS 8-550 zu gewährleisten? Wer ist ggf. für die Stellung der Facharztvertretung zuständig, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt ist?“ |
Antwort: Der OPS 8-550 sieht eine fachärztliche Behandlungsleitung (Zusatzbezeichnung, Schwerpunktbezeichnung oder Facharztbezeichnung im Bereich Geriatrie erforderlich) vor. Die fachärztliche Behandlungsleitung muss überwiegend in der zugehörigen geriatrischen Einheit tätig sein. Zudem muss die wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung der fachärztlichen Behandlungsleitung stattfinden. Dementsprechend muss eine Vertretung ‒ auch wenn dies dem Wortlaut nach nicht ausdrücklich geregelt wird ‒ für die urlaubsbedingte Abwesenheit der Behandlungsleitung mit der vorgesehenen Qualifikation vorgehalten werden.
PRAXISTIPP | Der Träger des Klinikums sollte daher eine Verfahrensanweisung/Standard Operating Procedure zur Organisation der Anwesenheit und Vertretung der Behandlungsleitung erstellen, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist. |
beantwortet von RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, armedis.de