· Fachbeitrag · Leserforum
Dauerbrenner Weiterbildungszeugnis: Was muss drinstehen - wer ist verantwortlich?
| Fragen zum Thema Weiterbildungszeugnis für Klinikärzte werden immer wieder diskutiert. Die Redaktion des „Chefärzte Brief“ hat den Experten Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Tobias Scholl-Eickmann gebeten, zwei aktuelle Anfragen der CB-Leser zu beantworten. |
Was muss in dem Zeugnis alles aufgeführt werden?
Frage: „Ich bin Assistenzarzt in einem Düsseldorfer Krankenhaus und befinde mich zur Zeit bei meinem Chefarzt in der Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie. Wer ist rechtlich eigentlich für den Inhalt meines Weiterbildungszeugnisses verantwortlich? Mein Chef weist immer darauf hin, er müsse dabei auch „gewisse Regelungen“ aus seinem Chefarzt-Vertrag beachten. Stimmt das? Und was muss in dem Zeugnis alles enthalten sein?“
Antwort: Durch die Erteilung der Weiterbildungsbefugnis an Ihren Chefarzt wird ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis begründet - zwischen dem weiterbildungsbefugten Chefarzt, Ihnen als weiterbildungsberechtigtem Arzt und der zuständigen Ärztekammer Nordrhein. Dieses Rechtsverhältnis wird durch das Heilberufsgesetz NRW und der auf ihr fußenden Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein konkretisiert.
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