30.08.2017 · Fachbeitrag · Leserforum
Gelten Oberärzte mit Leitungsfunktion und/oder Liquidationsrecht tarifrechtlich als Chefärzte?
| Frage: „In unserer Abteilung haben einige Oberärzte eine Leitungsfunktion für bestimmte operative Teilbereiche, aber keine Entscheidungsbefugnis über Personal oder Investitionen. Sie sind also keine leitenden Angestellten. Gleichzeitig haben sie für ihre Teilbereiche eine Liquidationsberechtigung. Kürzlich wurde in unserem Haus die Zeiterfassung für ärztliche Mitarbeiter eingeführt. Dabei kam die Frage auf, ob die Oberärzte mit Leitungsfunktion tarifrechtlich als Chefärzte gelten und damit von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen sind.“ |
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