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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    In wessen Eigentum stehen die vom Chefarzt eingeworbenen Drittmittel?

    von RA, FA Arbeits- und Medizinrecht Marc Rumpenhorst, Bochum, www.klostermann-rae.de

    | FRAGE: „Ich verfüge über ein Drittmittelkonto mit ca. 50.000 Euro Einlage. Da ich dieses Jahr in den Ruhestand gehe, möchte ich das Geld meinen Mitarbeitern zugutekommen lassen, die mit mir im Team die Drittmittel erarbeitet haben. Welche Möglichkeiten habe ich diesbezüglich?“ |

    Klinische Studien ‒ Vergütung ‒ Drittmittel

    Viele Kliniken sind ‒ neben der stationären Versorgung und ambulanten Behandlung von Patienten ‒ für die Durchführung industriefinanzierter Studien prädestiniert. Im Rahmen von Auftrags- und Industriestudien kommt es regelmäßig zum Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Gegenstand von Zulassungsverfahren, Vergleichsstudien oder Anwendungsbeobachtungen sind. Der Vorteil für teilnehmende Patienten liegt in der bevorzugten Versorgung und Behandlung ihrer Leiden. Die Klinik profitiert ‒ neben der kostenlosen Überlassung des Prüfpräparats ‒ von einer zusätzlichen Vergütung des auftraggebenden Unternehmens für

     

    • die Anleitung und Überwachung der Prüfgruppe,