· Fachbeitrag · Leserforum
Inwieweit ist der Oberarzt an medizinische Weisungen des Chefarztes gebunden?
von RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Frage: „ Ich bin seit einiger Zeit Chefarzt einer internistischen Abteilung mit gastroenterologischem Schwerpunkt. In der Abteilung ist unter anderem ein älterer Oberarzt tätig. Hinsichtlich eines konkreten Krankheitsbildes bestehen verschiedene Therapieoptionen, von denen ich eine, der Oberarzt jedoch eine andere favorisiert. Ich möchte ein einheitliches Behandlungsschema für die Abteilung vorgeben. Kann ich dazu den Oberarzt anweisen, die von mir favorisierte Therapieoption zu übernehmen? Oder steht dem die Therapiefreiheit des Oberarztes entgegen?“ |
Dazu die Antwort von RA FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann:
Arbeitsrechtlich werden Chefärzte nach der traditionellen Organisationsstruktur des Krankenhauses als ärztliche Leiter von Krankenhausabteilungen tätig. Innerhalb dieser Abteilungen tragen sie die ärztliche Gesamtverantwortung für die Patientenversorgung. Sie sind insoweit Vorgesetzte des ärztlichen Personals und haben diesen gegenüber grundsätzlich ein Weisungsrecht, das in der Regel auch dienstvertraglich konkretisiert ist.
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